Rund um die Uhr für Sie als Anforderer erreichbar

Deutschland verfügt über ein gut funktionierendes Hilfeleistungssystem, das sich sowohl in der örtlichen Gefahrenabwehr als auch in der Bewältigung von Großschadenslagen bewährt hat. Neben Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist auch das Technische Hilfswerk mit seinen 665 Ortsverbänden ein Teil dieses Systems. Mit der Neustrukturierung seiner Einsatzkomponente hat das THW seinen Kurs der konsequenten und kontinuierlichen Anpassung an potenzielle Gefährdungslagen fortgesetzt. Sein modulares System ermöglicht es, unter sich ständig verändernden Gefährdungssituationen und Sicherheitslagen, aufgabenorientiert und wirtschaftlich zu reagieren. 

Wenn Sie im Bereich der Gefahrenabwehr oder des Katastrophenschutzes arbeiten und nach einem Schadensereignis auf flexible wie verlässliche Hilfe angewiesen sind, ist das THW der richtige Partner. Es unterhält eine Vielzahl spezialisierter Einheiten, die auch überörtlich beziehungsweise überregional bereitstehen. 

Das THW anzufordern, ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle. 

Notruf 112 (Feuerwehr) 

Notruf 110 (Polizei) 

Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir sind telefonisch oder per Email für Sie erreichbar - einmal der nächstgelegene THW-Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die überörtlich zuständige THW-Geschäftsstelle. 


Kontaktdaten des Ortsverbands Bornheim: 

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 
Ortsverband Bornheim
Gutenbergstraße 13 
53332 Bornheim

Tel.: 02227 /911 383 
Fax: 02227 / 911 384 
Email: info(at)thw-bornheim.de 
 

Grundsätzlich kann das THW auch von Privatpersonen oder Firmen angefordert werden. Beachten Sie jedoch bitte, dass das THW als Behörde nicht in einen Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten kann. Außerdem ist vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags nicht anderweitig gebunden ist.